In der Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau in Deutschland aufgeführt.Besonders regenbeständiger Schneckenköder auf Basis von Eisen(III)-phosphat
- Sehr gute Regen- und Schimmelbeständigkeit
- Intensive Färbung (einfache Kontrolle der Pelletdichte)
- Zugelassen für alle Kulturpflanzen im Freiland und im Gewächshaus
- Keine Wartezeiten oder zeitlichen Einschränkungen zwischen den Anwendungen
- Schont Haustiere, Vögel, Regenwürmer und Laufkäfer
- Sehr gute Streueigenschaften, staubfrei
- Keine Rückstände
- Hochwertige Formulierung im Nasspressverfahren
- Hohe Pelletdichte (ca. 60 Pellets/m²)
- Kein Verfallsdatum gemäß Vorschrift VH301-1
Nur für gewerbliche Nutzer.
Um Nachteile zu vermeiden, ist die genaue Befolgung der Gebrauchsanweisung wichtig.
Wirkungsweise
Sluxx HP wird von Schnecken gefressen. Unmittelbar nach der Aufnahme des Köders stellen die Schnecken das Fressen ein. Dieser Fressstopp führt zu einem sofortigen Schutz der Kulturen.
Sluxx HP zeichnet sich durch eine sehr hohe Köderdichte und eine beständige Regen- und Schimmelfestigkeit aus.
Wirkungsspektrum
Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsgebiete
| Pflanzen/Objekte | Schädlinge/Verwendungszweck |
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| Ackerkulturen (einschließlich Kartoffelanbau) | Nacktschnecken |
| Gemüsekulturen | Nacktschnecken |
| Hopfen | Nacktschnecken |
| Obstkulturen | Nacktschnecken |
| Weinstock (Verwendung als Tafel- und Keltertraube) | Nacktschnecken |
| Zierpflanzen | Nacktschnecken |
GEMÄSS ARTIKEL 51 ABSATZ 1 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 (FRÜHER: § 18a PFLSCHG) ZUGELASSENE ANWENDUNGEN
| Pflanzen/Objekte | Schädlinge/Verwendungszweck |
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| Tabak | Nacktschnecken |
Anwendung
Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung
Die Behandlung sollte möglichst frühzeitig direkt nach der Aussaat bzw. dem Pflanzen erfolgen. Die Anwendung erfolgt am besten in den frühen Abendstunden, wenn die Schnecken ihre Verstecke verlassen.
Darf ausschließlich zur professionellen Bekämpfung von Ackerschnecken und Wegschnecken in essbaren und nicht essbaren Pflanzen in der Landwirtschaft und im Gartenbau eingesetzt werden.
Darf nicht gegen andere Schädlinge und nicht in einer höheren Dosierung als der in der Gebrauchsanweisung angegebenen angewendet werden.
Wiederholung der Behandlung:
Bei stetiger Zuwanderung und befallsfördernden Witterungsbedingungen muss nachgestreut werden, sobald nicht mehr genügend Körner zu sehen sind.
Achten Sie insbesondere auf den Befall an den Feldrändern und streuen Sie gegebenenfalls nach (beachten Sie dabei die maximale Anwendungsanzahl).
Erfolgskontrolle:
Da sich die Schnecken zum Sterben in ihre Verstecke, wie z. B. Bodenritzen, zurückziehen, findet man auf der behandelten Fläche kaum tote Schnecken. Die Schnecken schleimen nicht aus, und es entstehen keine Schleimspuren auf den Pflanzen.
Regenfestigkeit:
Dank einer speziellen Produktionstechnologie ist Sluxx HP sehr regenfest.
Anwendung
ACKERBAU
| Pflanzliche Erzeugnisse: | Ackerkulturen (einschließlich Kartoffelanbau) |
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| Schadorganismus/Verwendungszweck: | Nacktschnecken |
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| Geltungsbereich: | Freiland |
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| Anwendungszeitpunkt: | Bei Beginn des Befalls bzw. beim Auftreten der ersten Symptome/Schädlinge, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach einem Aufruf des Warn- und Informationsdienstes |
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| Max. Anzahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4. . In der Kultur bzw. pro Jahr: 4. |
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| Anwendungstechnik: | ausbringen (gleichmäßig, im Köderverfahren) |
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| Verbrauchsmenge: | 7 kg/ha |
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| Wartezeit: | Die Wartezeit wird durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationsperiode abgedeckt, die zwischen der Anwendung und der Nutzung (z. B. der Ernte) verbleibt; die Festlegung einer Wartezeit in Tagen ist daher nicht erforderlich (F). |
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GEMÜSEANBAU
| Pflanzliche Erzeugnisse: | Gemüsekulturen |
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| Schadorganismus/Verwendungszweck: | Nacktschnecken |
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| Geltungsbereich: | Freiland und Gewächshaus |
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| Anwendungszeitpunkt: | Bei Beginn des Befalls bzw. beim Auftreten der ersten Symptome/Schädlinge, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach einem Aufruf des Warn- und Informationsdienstes |
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| Max. Anzahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4. . In der Kultur bzw. pro Jahr: 4. |
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| Anwendungstechnik: | ausbringen (zwischen den Kulturpflanzen, als Köder) |
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| Verbrauchsmenge: | 7 kg/ha |
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| Wartezeit: | Die Wartezeit wird durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationsperiode abgedeckt, die zwischen der Anwendung und der Nutzung (z. B. der Ernte) verbleibt; die Festlegung einer Wartezeit in Tagen ist daher nicht erforderlich (F). |
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OBSTBAU
| Pflanzliche Erzeugnisse: | Obstkulturen |
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| Schadorganismus/Verwendungszweck: | Nacktschnecken |
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| Geltungsbereich: | Freiland und Gewächshaus |
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| Anwendungszeitpunkt: | Bei Beginn des Befalls bzw. beim Auftreten der ersten Symptome/Schadorganismen |
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| Max. Anzahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4. . In der Kultur bzw. pro Jahr: 4. |
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| Anwendungstechnik: | ausbringen (zwischen den Kulturpflanzen, als Köder) |
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| Verbrauchsmenge: | 7 kg/ha |
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| Wartezeit: | Die Wartezeit wird durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationsperiode abgedeckt, die zwischen der Anwendung und der Nutzung (z. B. der Ernte) verbleibt; die Festlegung einer Wartezeit in Tagen ist daher nicht erforderlich (F). |
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HOPFENBAU
| Pflanzliche Erzeugnisse: | Hopfen |
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| Schadorganismus/Verwendungszweck: | Nacktschnecken |
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| Geltungsbereich: | Freiland |
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| Anwendungszeitpunkt: | Zu Beginn des Befalls bzw. sobald die ersten Symptome/Schädlinge sichtbar werden, ab dem Schnitt bis zu einer Wuchshöhe von 75 cm |
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| Max. Anzahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. pro Jahr: 2 |
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| Anwendungstechnik: | ausbringen (zwischen den Kulturpflanzen, als Köder) |
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| Verbrauchsmenge: | 7 kg/ha |
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| Wartezeit: | Die Wartezeit wird durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationsperiode abgedeckt, die zwischen der Anwendung und der Nutzung (z. B. der Ernte) verbleibt; die Festlegung einer Wartezeit in Tagen ist daher nicht erforderlich (F). |
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WEINBAU
| Pflanzliche Erzeugnisse: | Weinstock (Verwendung als Tafel- und Keltertraube) |
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| Schadorganismus/Verwendungszweck: | Nacktschnecken |
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| Geltungsbereich: | Freiland |
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| Anwendungszeitpunkt: | Bei Beginn des Befalls bzw. beim Auftreten der ersten Symptome/Schadorganismen |
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| Max. Anzahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4. . In der Kultur bzw. pro Jahr: 4. |
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| Anwendungstechnik: | ausbringen (als Köder) |
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| Verbrauchsmenge: | 7 kg/ha |
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| Wartezeit: | Die Wartezeit wird durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationsperiode abgedeckt, die zwischen der Anwendung und der Nutzung (z. B. der Ernte) verbleibt; die Festlegung einer Wartezeit in Tagen ist daher nicht erforderlich (F). |
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ZIERPFLANZENANBAU
| Pflanzliche Erzeugnisse: | Zierpflanzen |
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| Schadorganismus/Verwendungszweck: | Nacktschnecken |
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| Geltungsbereich: | Freiland und Gewächshaus |
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| Anwendungszeitpunkt: | Bei Beginn des Befalls bzw. beim Auftreten der ersten Symptome/Schadorganismen |
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| Max. Anzahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4. . In der Kultur bzw. pro Jahr: 4. |
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| Anwendungstechnik: | ausbringen (zwischen den Kulturpflanzen, als Köder) |
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| Verbrauchsmenge: | 7 kg/ha |
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| Wartezeit: | Die Festlegung einer Wartezeit ist unerheblich (N). |
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Gemäß Artikel 51 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (früher: § 18a PflSchG) genehmigte Anwendungen
ACKERBAU
| Pflanzliche Erzeugnisse: | Tabak |
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| Schadorganismus/Verwendungszweck: | Nacktschnecken |
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| Geltungsbereich: | Anzucht- und Saatbeete (Gewächshaus) |
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| Stadion der Kultur: | Ab: Trockener Samen; Überlebens- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhezustand; Winter- bzw. Vegetationsruhe |
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| Anwendungszeitpunkt: | 5–7 Tage vor der Aussaat, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach einem Warnruf |
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| Max. Anzahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 . In der Kultur bzw. pro Jahr: 2 . Abstand: 10–14 Tage |
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| Anwendungstechnik: | ausbringen (nicht über die Kulturpflanzen streuen, gleichmäßig, als Köder) |
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| Verbrauchsmenge: | 7 kg/ha |
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| Wartezeit: | Die Wartezeit wird durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationsperiode abgedeckt, die zwischen der Anwendung und der Nutzung (z. B. der Ernte) verbleibt; die Festlegung einer Wartezeit in Tagen ist daher nicht erforderlich (F). |
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Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Wir empfehlen, Sluxx HP nicht mit Düngemitteln zu mischen, da es aufgrund der unterschiedlichen Korngrößen zu einer Entmischung kommen kann.
Technik
Ausbringung im Ackerbau:
Sluxx HP kann mit Düngerstreuern oder mit speziellen Schneckenkornstreuern ausgebracht werden. Informationen zur Einstellung der Geräte und zur Streubreite finden Sie auf der Homepage des Streuerherstellers.
Ausbringung im Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenanbau:
Sluxx HP wird in der Regel breitflächig zwischen den Kulturen ausgebracht. Die Ausbringung über den Kulturen ist nicht zulässig und sollte vermieden werden, da Granulatkörner im Erntegut zurückbleiben könnten.
Die Ausbringung kann z. B. mit einem Reihendüngerstreuer, mit einer Gießkanne ohne Ausguss oder von Hand erfolgen.
Ausbringen, wenn die Pflanzen trocken sind, um ein Anhaften der Pellets zu vermeiden. Der direkte Kontakt zwischen Pellets und Pflanzen kann bei sehr zartem Pflanzengewebe (z. B. unter Vlies, Folien oder im Gewächshaus) in Einzelfällen zu Nekrosen führen.
Verträglichkeit
Haustiere, Regenwürmer, Nützlinge:
Sluxx HP schont Haustiere und Regenwürmer. Außerdem werden nützliche Laufkäfer, die z. B. die Eier von Schnecken fressen, geschont.
Ökologischer Anbau:
Sluxx HP ist gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2018/848 für den ökologischen Landbau zugelassen.
Öffentliche Grünflächen:
Sluxx HP ist gemäß § 17 des PflSchG für die Anwendung auf Flächen für die Allgemeinheit genehmigt und zugelassen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bvl.bund.de.
Umweltverhalten
Nützlinge
NB6641 Das Mittel wird bis zur höchsten in der Zulassung festgelegten Ausbringungsmenge oder Anwendungskonzentration – sofern keine Ausbringungsmenge vorgesehen ist – als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als unschädlich für Populationen relevanter Nützlinge eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als unschädlich für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Anwenderschutz
Hinweise zum sicheren Umgang
SB001 Vermeiden Sie jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel. Eine unsachgemäße Verwendung kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Falls ärztlicher Rat erforderlich ist, halten Sie die Verpackung oder das Etikett des Produkts bereit.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Hinsichtlich der Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SS206 Tragen Sie bei der Ausbringung bzw. Handhabung von Pflanzenschutzmitteln Arbeitskleidung (sofern keine spezielle Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel).
Bestimmungszweck
Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsbestimmungen
(NT870) Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
Für alle Anwendungen im Freiland gilt: (NT116) Bei der Anwendung muss vermieden werden, dass das Mittel auf angrenzende Flächen gelangt (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Landesrecht verbindlich vorgeschriebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Erste Hilfe
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei auftretenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Nach dem Einatmen
Für frische Luft sorgen.
Nach Hautkontakt
Bei Hautkontakt sofort mit reichlich Wasser abwaschen.
Nach Augenkontakt
Bei Kontakt mit den Augen gründlich mit Wasser ausspülen.
Nach dem Verschlucken
Trinken Sie reichlich Wasser und suchen Sie ärztlichen Rat auf. Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Trocken lagern. Nicht zusammen mit Futtermitteln und Lebensmitteln lagern.Entsorgung
Leere Verpackungen nicht wiederverwenden. Leere und sorgfältig ausgespülte Verpackungen der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit abgetrenntem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie bei Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Entsorgen Sie Produktreste nicht im Hausmüll, sondern geben Sie sie in den Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihrer Gemeinde ab. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung gemäß CLP
Das Produkt erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).Piktogramm:
entfällt
Signalwort:
entfällt
Gefahrenhinweise:
entfallenSicherheitshinweise:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P501 Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften entsorgen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 Um Risiken für Mensch und Umwelt zu vermeiden, befolgen Sie die Gebrauchsanweisung.
SP1 Das Mittel und/oder dessen Behälter dürfen nicht in Gewässer gelangen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Haftung
Haftung
Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Umstände, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit.
Eingetragenes Warenzeichen
Sluxx® HP: eingetr. WZ W. Neudorff GmbH KG
PAMIRA®: eingetragen bei IVA (Industrieverband Agrar)
Zulassungsinhaber: W. NEUDORFF GmbH KG An der Mühle 3 D 31860 Emmerthal Telefon +49 (0) 5155-624-0
Vertriebspartner: Certis Belchim B.V., Niederlassung Deutschland Pelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Fax Beratungshotline 0800 8300 301 Zurück zur Übersicht